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Tod Gesellschafter Freiberufler-GbR,Abfindung in Geld,Realteilung?,Entnahme aus Sonderbetriebsvermögen

Drei Steuerberater haben eine Sozietät in Form einer GbR. Gewinn wird durch EÜR ermittelt. Am 26.1.2020 verstirbt einer der Gesellschafter. Laut Vertrag erhält die Erbin eine Abfindung (1/3 des laut Gutachten ermittelten Firmenwertes), die in drei Jahresbeträgen ausgezahlt wird. Laut Vertrag wird die GbR mit den restlichen Gesellschaftern fortgeführt. Eine andere GbR (Namen in anderer Reihenfolge, jedoch mit gleichen Gesellschafteranteilen wie oben) hat ein Haus gekauft und vermietet dieses an die StB GbR. Fragen: Liegt hier ab dem 26.1.2020 eine Realteilung vor und muss zum 26.1.2020 eine Schlussbilanz erstellt werden? Kann die Folge-GbR (bestehend aus zwei Gesellschaftern) dann wieder den Gewinn durch EÜR ermitteln? Muss die Folge-GbR eine neue St-Nr. erhalten? Muss innerhalb der Haus-GbR der Anteil des Verstorbenen als Übergang aus dem Sonder-BV ins Privatvermögen mit Ermittlung des Veräußerungsgewinnes erfolgen? Welche Auswirkung hat das auf die Haus-GbR (jetzt bestehend aus zwei StB und einer fremden Person), da das Haus ja weiterhin von der StB GbR gemietet wird? Wäre es zutreffend, wenn dafür eine eigene F-Erklärung erstellt wird, dessen Überschussanteile dann für die StB in die Sonderbilanz einfließen und für die Witwe in deren ESt-Erklärung?  
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