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Schadenersatz,Haftung Steuerberater,§ 24 Nr. 1a EStG

Mein Mandant hat in den Jahren 2018–2019 ein Gerichtsverfahren mit dem vorigen Steuerberater aufgrund eines Haftungsfalls geführt. Es ging um den Wegfall der Pauschalierung im Bereich der Umsatzsteuer (aufgrund fehlerhafter Bewertung der Vieheinheiten). Dies führte zu einer Umsatzsteuernachzahlung von ca. 80 T€ und Gewerbesteuernachzahlung von ca. 20 T€. Aufgrund weiterer BP-Feststellungen folgten noch ca. 50 T€ Einkommensteuernachzahlung. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung hat man festgestellt, dass der Schaden durch den Vorberater verursacht wurde. Man hat sich auf eine Vergleichszahlung von 60 T€ geeinigt, welche der Steuerberater an meinen Mandanten gezahlt hat. Wie ist diese Zahlung von 60 T€ einkommensteuerlich bei meinem Mandanten zu beurteilen? 
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