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§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG,Zugabe,Zahnarzt

Ein selbständiger Zahnarzt gibt einigen Implantatpatienten kostenlos ein elektrisches Zahnpflegeset zur Pflege der von ihm eingesetzten Implantate als „Giveaway“ mit. Ein einzelnes Set kostet rd. € 85,00, ist also nicht als Geschenk abzugsfähig. Könnte man so argumentieren, dass diese Zahnpflegesets im eigenen betrieblichen Interesse an die Patienten gegeben werden, um den Erfolg der zahnärztlichen Arbeit zu sichern und durch Empfehlung neue Patienten zu gewinnen? Wäre dann der Betriebsausgabenabzug in voller Höhe möglich?
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