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Tierarzt,Arzneimittelverkauf oder -abgabe,Trennung

A und B haben von 2012 bis 31.12.2018 eine Tierarzt-Gemeinschaftspraxis. Parallel haben sie eine GbR „Apothekengesellschaft“, um keine Infektion der übrigen Einkünfte zu erhalten. In dieser GbR verkaufen sie die Medikamente, die im Rahmen der Tierarztpraxis verordnet bzw. benötigt werden, an ihre Kunden. Sie erwirtschaften aus der Tierarzt-GbR sowie aus der „Apotheken-GbR“ jeweils 100.000,00 Euro Gewinn. Am 01.01.2019 scheidet A aus der Tierarzt-Gemeinschaftspraxis sowie aus der „Apothekengesellschaft“ aus. B führt die Tierarzt-Praxis weiter. Nach unserem Kenntnisstand besteht für Einzelunternehmer keine Gefahr der Abfärbe- bzw. Infektionstheorie. Können Sie uns mitteilen, – wie die Einkünfte aus dem Medikamenten-Verkauf bei einer Einzel-Tierarztpraxis behandelt werden müssen? – ob die Einkünfte aus dem Medikamenten-Verkauf im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus der Tierarztpraxis (§ 18 EStG) erklärt werden können? – ob die Einkünfte aus dem Medikamenten-Verkauf extra ermittelt werden müssen? Separat? – ob die Einkünfte aus dem Medikamentenverkauf separat in der Anlage G erklärt werden müssen? – ob für die Einkünfte aus dem Medikamentenverkauf eine Gewerbesteuererklärung erstellt werden muss?
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