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§ 6 Abs. 3 S. 1 EStG,Einnahmenüberschussrechnung,§ 20 S. 1 Nr. 3 UStG

Ein freiberuflicher Einzelunternehmer (Sachverständigenbüro, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer) bringt sein Einzelunternehmen in eine GbR ein unter Aufnahme seines Sohnes. Der Sohn wird unentgeltlich zu 50 % an der GbR beteiligt. Frage: Muss für das Einzelunternehmen zur Bilanz und zur Sollversteuerung bei der Umsatzsteuer übergegangen werden oder werden die Forderungen von der GbR versteuert (Umsatzsteuer und Ertragsteuer)?
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