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Praktischer Arzt (Hausarzt) hält im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung X Vorträge vor Kollegen hinsichtlich Abrechnung, die zukünftig in den (not-)ärztlichen Bereitschaftsdiensten arbeiten. Frage: Ist dieses Honorar umsatzsteuerpflichtig? Wenn nein (stfr.), unter welche Befreiungsvorschrift fällt der Sachverhalt? Anmerkung: Der Mandant (Arzt) fällt nicht unter die Kleinunternehmer-Regelung.
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