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Es werden in D Transportbehälter hergestellt. Diese werden im Auftrag eines Unternehmens in D versandt innerhalb Deutschlands; dort werden sie mit Teilen befüllt und anschließend weiter verbracht in ein anders EU Land. Es ist so, dass der Hersteller der Transportbehälter nicht weiß, wo die Behälter letztlich landen, da diese ständig kursieren. Wie kann das gehandhabt werden bezüglich innergemeinschaftlicher Lieferung? Ist es so, dass nur die erstmalige Verbringung entscheidend ist, weil ja die Verfügungsmacht übergeht? Wenn weitere Verbringung in andere Länder vorgenommen wird, hat jeweils der neue Verfügungsberechtigte über die Rechnungstellung zu entscheiden, wenn diese Behälter wiederum dem neuen Abnehmer in Rechnung gestellt werden?
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