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Fraglich ist, ob die Einnahmen einer Ernährungsberaterin der Umsatzsteuerpflicht oder Umsatzsteuerfreiheit unterliegen. Die selbständige Ernährungsberaterin (Dipl.Oecotrophologin) berät Privatpersonen einzeln und in Gruppen zu allen Fragen der gesunden Ernährung. Dazu hält sie Vorträge und schreibt Fachvorträge für Fachzeitungen. Die Kosten für ihre Beratung können gem. § 20 SGB V sowie § 43 SGB V bezuschusst oder übernommen werden. Liegt eine Umsatzsteuerpflicht vor?
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