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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantin ist ausgebildete Musiklehrerin und gibt ausschließlich Unterricht an Kinder bis zu 5 Jahren. Die sog. musikalische Früherziehung führt sie in Kindergärten und anderen Einrichtungen aus. Sie hat keine eigene Räume für den Unterricht, sondern fährt zu den Einrichtungen bzw. Kindergärten. Ihr Umsatz beläuft sich auf ca. 30.000,00 € im Jahr. Meine Mandantin hat keine Bescheinigung eines staatlichen Schulamtes. Sind die Umsätze evtl. mit Berufung auf das MwStSystRl von der Umsatzsteuer befreit? Wenn nicht, welcher Steuersatz wäre anzuwenden?
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