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Eine selbständige Physiotherapeutin erbringt Leistungen, die gem. § 4 Nr. 14a UStG steuerfrei sind. Da nicht jede Leistung ärztlich verordnet ist, hat die Physiotherapeutin als auch zugelassene Heilpraktikerin die Möglichkeit, selbständig zu verordnen. Sind diese selbst verordneten Leistungen ebenfalls steuerfrei gem. § 4 Nr.14a UStG? Kann es hier ust-liche Probleme bei der Selbstverordnung geben?
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