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Mein Mandant hat eine eigene Fahrschule und ist zur Zeit u.a. für eine Spedition tätig. Für diese Spedition werden für Angestellte im Rahmen von beruflichen Fördermaßnahmen Unterweisungen für:a) Unfallverhütungsvorschriftenb) Scherenhebebühnenc) Flurförderfahrzeuge (Stapler) durchgeführt.Sind die Entgelte, die für diese Schulungen in Rechnung gestellt werden, steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG?
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