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Ein Zahnarzt verkauft zum 1.1.2015 eine Praxis und verliert dadurch seine Kassenzulassung. Der frühere Praxisinhaber hat nun vor, Urlaubsvertretung bei seinem Nachfolger zu machen und hierfür eine Rechnung zu erstellen. Ist für diese Rechnung Umsatzsteuer zu berechnen oder gilt nach wie vor die USt-Freiheit nach § 4 Abs. 4 Nr.14 UStG? Der Mandant besitzt noch eine Photovoltaikanlage und hat zur Umsatzsteuer optiert.
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