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Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einer Umsatzsteuerprüfung stellt sich bei unserem Mandanten folgendes Problem: Der Mandant ist eine GbR, bestehend aus Gesellschafter A und B, die im Bereich Kunst und Konzerte tätig sind. Gesellschafter A steht für die Konzerttätigkeiten eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 b UStG zu und hat hierfür auch eine entsprechende Bescheinigung von der Regierungsbehörde. Für die GbR kann eine derartige Bescheinigung nicht ausgestellt werden, da diese nicht nur Konzerterlöse erbringt. Eine partielle Befreiung ist ebenfalls nicht möglich. Dies führt dazu, dass alle Umsätze der GbR ust-pflichtig sind. Gesellschafter A erbringt alle seine Tätigkeiten / Umsätze im Rahmen der GbR. Aber: Nicht jeder Veranstalter der Konzerte bekommt eine Rechnung. Dies hat unterschiedliche Gründe: A - Entweder weil es sich um Unternehmen handeln, die ohnehin keinen Vorsteuerabzug haben, B - oder weil es Kirchen sind, die nach dem Konzert ein festen pauschalen Betrag entrichten, C - oder weil es Einrichtungen des öff. Rechts (bspw. städtisches Theater) sind, die am Ende des Jahres bescheinigen, welche Tätigkeiten / Umsätze Gesellschafter A im Rahmen des Konzertes erbracht hat. Bei letzterem (Punkt C) beginnt nun das Problem: Da auf den Bescheinigungen nur der Gesellschafter A genannt wird und nicht (zusätzlich) die GbR, rechnet das Finanzamt diese Erlöse auch nur dem Gesellschafter A (als Einzelunternehmer) und nicht der GbR zu. Für diese Erlöse als Einzelunternehmer muss demnach eine separate Gewinnermittlung erstellt werden (ohne USt, da hier die o.g. Befreiung nach § 4 Nr. 20 b UStG greift). Eine Trennung der Kosten für die GbR und ihn als Einzelunternehmer ist dabei nicht möglich und müsste pauschal erfolgen. Nun unsere Frage: Ist es zwingend notwendig, 2 Gewinnermittlungen zu erstellen – nur weil die öffentlichen Einrichtungen die Bescheinigungen falsch / unvollständig ausfüllen? Denn unabhängig davon werden die Leistungen im Rahmen der GbR erbracht – und nicht als Einzelunternehmer. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?
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