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Unsere Mandantin, eine GmbH mit Sitz in Deutschland handelt mit EDV-Hardware und Software und erbringt Dienstleistungen. Im konkreten Fall wurde eine Rechnung an die Fachhochschule der Polizei in Oranienburg für eine Schulung (vom 16.-18.09.2014)in Tactical Computer Forensic Training gestellt. Diese wurde gem. § 4 Nr. 21 b als steuerfrei behandelt. Ort der Leistung war Oranienburg, Teilnehmerzahl Polizeischule ca. 15. Teilen Sie uns bitte mit, ob die Steuerbefreiung greift oder ob es sich hier um einen steuerpflichtigen Umsatz handelt.
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