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Eine Mandantin (Freiberufliche Physiotherapeutin) möchte ihr freiberufliches Unternehmen auf ihren Sohn übertragen (dieser ist Werkzeugbauer) und sich bei ihm anstellen lassen. Bleibt die Physiotherapiepraxis weiterhin freiberuflich, das heißt, bekommt der Sohn die Zulassung, wenn er eine Angestellte mit dieser Zulassung hat? Die Folge wäre, die Einkünfte blieben weiterhin freiberuflich mit der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG.
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