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Unsere Mandantin war im Jahr 2013 bei einer Firma als Arbeitnehmerin angestellt. Zum 01.04.2013 meldete Sie ein Gewerbe an und machte sich zusätzlich selbständig. Ihre Tätigkeiten umfassen mehrere Gebiete. Ihr erstes Aufgabengebiet umfasst den Vertrieb von Naturprodukten, wodurch Sie von der jeweiligen Firma in Österreich eine Vermittlungsprovision erhält. Das zweite Aufgabengebiet ist das Coaching von Mitarbeitern, Schulungen von Mitarbeitern in verschieden Branchen. Diese Schulungen werden ausschließlich im Arbeitnehmerbereich durchgeführt. Es liegt keine Produktschulung vor. Zusätzlich führt unsere Mandantin Schulungen für Existenzgründungsmaßnahmen durch. Die Beratung richtet sich an Unternehmen und an Privatpersonen.Fragestellung: Liegt für das Coaching und die Schulungen für Existenzgründungsmaßnahmen eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz vor?
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