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Eine Gemeinde stellt Touristen gegen Entgelt eine Audioführung der Gemeinde zur Verfügung. Diese vermittelt einen Überblick über die Sehenswürdigkeiten und historische Hintergründe der Gemeinde. Frage: Fällt das Entgelt für die Überlassung der Audioführungen unter die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 20a UStG?
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