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Unser Mandant, die A GmbH verkauft 100 PCs an die B GmbH in Österreich und versendet diese aber gleich direkt an dessen verschiedene Kunden in Italien (smtl. Firmen sind ustl. Unternehmer und verwenden UStIDNummern der Länder in denen sie ansässig sind). U.E. ist die erste Lieferung als bewegte Lieferung in Deutschland steuerfrei. Unser Mandant bringt auf der Rechnung folgenden Vermerk an: „steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG; innergemeinschaftliche Lieferung“. Ist unsere Beurteilung zutreffend bzw. welche Aufzeichnungspflichten hat unser Mandant sonst noch zu erfüllen?
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