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Versorgungswerkbeiträge RA,Abzugszeitpunkt von SA,§ 11 Abs. 2 EStG

Unser Mandant (Rechtsanwalt) möchte jetzt eine freiwillige Zahlung ins Versorgungswerk für 2020 (!) leisten. Steuerrechtlich können wir diese Zahlungen m.E. jedoch nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 berücksichtigen, oder?
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