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Zweitwohnung,Berücksichtigung,SA

Ein zusammenveranlagtes Ehepaar hat im Jahr 2018 noch in Hannover studiert und gelebt. Anfang 2018 schließt die Ehefrau A das Studium ab und nimmt einen Job in Köln an. Sie kauft im Jahr 2018 in Köln eine Eigentumswohnung, in die sie auch einzieht. Der Ehemann B zieht natürlich mit, aber da er noch bis 2021 in Hannover studiert, behält er in Hannover seine Studentenwohnung für 300 € im Monat bei. Erst nach Abschluss des Studiums wird er auch in Köln einen Job suchen. Bis dahin pendelt er zwischen Köln und Hannover mit der Bahn. In der Steuererklärung 2019 wurden bei B mangels Einkünften lediglich die Berufsausbildungskosten aus Sonderausgaben geltend gemacht. Es wurden die Studiumskosten 1.000 €, die Bahnfahrten 500 € und die Kosten des Apartments (12 x 300 €) als Sonderausgaben angesetzt. Das Finanzamt möchte nun nicht nur die Belege für die entstandenen Aufwendungen sehen (was kein Problem ist), sondern auch Belege dafür, dass sich B an den Kosten des Haushalts von A beteiligt hat. Mangels Einkommens hatte B allerdings keine Kosten für die Wohnung der Ehefrau A getragen. Frage: Was bedeutet das für den Abzug der Aufwendungen für die Zweitwohnung?
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