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§ 10b Abs. 1a EStG,Eheleute,Tod eines Ehegatten

Sachverhalt: Die unbeschränkt steuerpflichtigen Eheleute, die zusammen veranlagt werden und in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, haben seit 2012 jeweils Zuwendungen in das Stiftungsvermögen von zwei Stiftungen geleistet, die bisher in den Einkommensteuerbescheiden teilweise berücksichtigt wurden. Mit Bescheid für 2018 wurde der Zuwendungsvortrag für die Eheleute auf 1.260.000 € festgestellt; eine Aufteilung der Beträge in dem Bescheid auf die jeweils von den Eheleuten gezahlten Zuwendungen erfolgte nicht. Ein Einkommensteuerbescheid für 2019 ist noch nicht ergangen. Die Ehefrau ist im Jahr 2018 verstorben. Frage: Steht dem Ehemann ab 2019 die verbleibende vollständige Zuwendungssumme der Eheleute (also 1.260.000 €) steuerlich zur Verfügung? Oder verfällt ein Teilbetrag, der aufgrund der von der Ehefrau geleisteten Zuwendungen ihr zuzurechnen ist und Ende 2018 sich noch nicht steuerlich ausgewirkt hat?
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