Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 10 EStG,Krankenversicherung Basisversorgung,§ 175b AO

Für 2019 hat die private Krankenversicherung der Finanzverwaltung die Beiträge für die Basisversorgung elektronisch übermittelt, gleichzeitig wurde eine Beitragsrückerstattung für 2018 von ca. 1.200 € mitgeteilt. Somit wurde bei den Sonderausgaben der geminderte Beitrag berücksichtigt. Bei Abgabe der Steuererklärung 2019 war aber bereits bekannt, dass diese BRE 2018 mit später eingereichten Krankheitskosten verrechnet wurde, so dass letztendlich keine BRE vorliegt. Das Finanzamt bleibt bei den geminderten gemeldeten Krankenkassenbeiträgen, weil es an die elektronische Meldung gebunden sei. Auch der Nachweis der Verrechnung wird nicht akzeptiert. Die Krankenkasse kann aus technischen Gründen keine korrigierte Meldung erlassen. Frage: Wie ist die zutreffende Rechtslage? Denn auch für 2020 wurde eine BRE 2019 gemeldet, die Anfang 2021 mit eingereichten Krankheitskosten verrechnet wurde.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen