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dauernde Last,Umschichtung,Einbringung

Im Jahre 2002 wurde ein Vermietungsobjekt von Mutter auf Sohn übertragen unter Vereinbarung einer dauernden Last i.H.v. 6.000 € pro Jahr. Dieses Vermietungsobjekt wurde dann zum 01.01.2015 unentgeltlich in eine GmbH & Co. KG eingebracht. Gesellschafter dieser GmbH & Co. KG ist der Sohn zu 100 %. Frage: Geht die vereinbarte dauernde Last steuerlich „unter“, oder kann sie weiterhin in der Einkommensteuererklärung vom Sohn oder in der Feststellungserklärung der GmbH & Co. KG berücksichtigt werden?
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