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Dauernde Last,Umfang der Versorgungsleistungen,§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Bei Übergabe eines Grundstücks im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wurde der Sohn (Grundstücksübernehmer) zur Zahlung einer dauernden Last an die Mutter (Grundstücksübergeber) verpflichtet. Gleichzeitig wurde eine Wohnung vom Sohn an die Mutter vermietet. Ist es möglich, den Mietvertrag aufzuheben und ersatzweise die erlassene Miete als dauernde Last zum Ansatz zu bringen?
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