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Dauernde Last,Vorweggenommene Erbfolge

Ein Gewerbebetrieb umfasste im Betriebsvermögen auch ein Grundstück. Der Gewerbebetrieb mit dem Grundstück wurde im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergeben. Die Grundstücksübertragung wurde notariell beurkundet und darin eine dauernde Last vereinbart. In der notariellen Urkunde wurde jedoch von der Übertragung des gesamten sonstigen Gewerbebetriebes nichts erwähnt. Das Finanzamt argumentiert nunmehr, dass nur das Betriebsgrundstück gegen dauernde Last übertragen worden ist und nicht der gesamte Gewerbebetrieb, da hierin in der Urkunde nichts erwähnt worden sei und somit kein begünstigtes Vermögen übertragen worden wäre. Ich bitte um rechtliche Würdigung des Sachverhalts.
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