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Sonderausgaben gemäß § 10f EStG,Auteilung,Feststellung

M ist mit F verheiratet und beide haben einen volljährigen Sohn S. Zu dritt schließen sie einen Erbbaurechtsvertrag für ein Denkmalschutzgebäude, welches sie aufwändig restaurieren – unter den Denkmalschutzvorgaben und mit Zuschüssen der Behörde. M finanziert das Ganze vorweg. Gemeinsam möchten sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten dorthin ihren Zweitwohnsitz legen. Da sowohl der Erbbaurechtsvertag mit M, F und S als auch die Arbeiten an M, F und S in Rechnung gestellt wurden, stellt sich die Frage, wer von der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG profitieren kann. M möchte entweder, dass F und S anteilig ihm jeweils ein Drittel der Aufwendungen erstatten oder er ein Darlehen F und S einräumt oder jeweils ein Drittel der Aufwendungen M und F schenkt. Wer kann unter welchen Voraussetzungen § 10f EStG geltend machen?
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