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Versorgungsleistungen,Sonderausgabenabzug,Übertragung Kapitalkonto

Eine OHG mit zwei Gesellschaftern, Vater und Sohn, sind beide zu je 50 % beteiligt. Vater soll aus der OHG gegen eine Rentenzahlung ausscheiden. Die Rentenzahlung soll auf 15 Jahre begrenzt werden. Das vollendete Lebensjahr liegt bei 67. Bei vorzeitigem Versterben soll die Mutter eine Witwenversorgung erhalten. Eine Abänderbarkeit der Rentenzusage ist nicht gewollt. Es liegt ein positives Kapitalkonto beim Vater vor. Die zu zahlende Rente kann unstreitig aus dem Ertrag der OHG dauerhaft geleistet werden. Fragen: Sind die Rentenzahlung trotz der Begrenzung auf die 15 Jahre beim Sohn als Sonderausgabe abziehbar – und beim Vater als volle Einnahme zu versteuern? Geht das Kapitalkonto (welches ja nicht entnommene Gewinne vom Vater sind) 1:1 auf den Sohn über?
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