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Realsplitting,Unterhaltsleistungen,Schuldenübernahme

Eheleute, dauernd getrennt lebend – gemeinsame Eigentümer einer Eigentumswohnung, die nach der Trennung nur von der Ehefrau kostenlos bewohnt wird – dafür hat der Ehemann den Schuldendienst der Ehefrau für das gemeinsame Darlehen übernommen. Kann diese Leistung des Ehemannes als Realsplitting geltend gemacht werden?
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