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§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG,Dauernde Last bei der Übertragung landwirtschaftlichen Vermögens

Welche Versorgungsleistungen dürfen im Rahmen einer dauernden Last auf Grundlage eines landwirtschaftlichen Übergabevertrages vom 11.05.1994 als Sonderabgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden? In diesem Fall sind monatlich folgende Versorgungsleistungen erbracht worden: Taschengeld 200 € + Abgeltung des Wohnrechts 250 € + Kosten für Verpflegung 200 €.
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