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Kinderbetreuung,Kosten,SA

Mein Mandant hat eine Tochter, für die Kindergeld bezahlt wird, ab Mai 2020 zieht die Tochter in betreutes Wohnen über das Jugendamt. Das Kindergeld wird dann an das Jugendamt weitergeleitet, und mein Mandant erhält eine Zahlungsaufforderung zur Zuzahlung in Höhe von monatlich 500 € an das Jugendamt. Können die Zahlungen an das Jugendamt steuerlich angesetzt werden? Oder gilt weiterhin nur die Berücksichtigung als Kind mit Kindergeld und dann auswärtige Unterbringung?
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