Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Versorgungsleistungen,Vermächtnis,Schuldübernahme

Sachverhalt: Die Brüder A & B sind zu je 50 % Gesellschafter-GF bei der AB GmbH. Der Wert der AB GmbH beträgt 500.000 €. Die AB GmbH hat gegenüber den A ein Darlehen i.H.v. 30.000 €. A wendet B im Falle seines Todes ein Vermächtnis in der Form zu, dass B den 50-%-Anteil der AB GmbH erhält. Als Gegenleistung für das Vermächtnis hat B der Witwe des B eine dauernde Last i.H.v. mtl. 500 € zu gewähren und das Darlehen des A ggü. der AB GmbH zu übernehmen. Frage: Wäre die dauernde Last als Versorgungsleistung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig? Führt die Übernahme des Darlehens zur Teilentgeltlichkeit? Welche Folgen ergeben sich hieraus?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen