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DBA Großbritannien,Art. 17 DBA UK,Renten aus Deutschland,Art. 10,11 DBA UK,Kapitaleinkünfte

Mein Mandant lebt mit seiner Ehefrau in Großbritannien und wird dieses auch nach dem Brexit weiterhin tun. Er erhält Bezüge von dem Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg. Die Ehefrau hat Bezüge nach § 22 Nr. 1 S. 3 a) bb) EStG. Außerdem erzielen beide Kapitaleinkünfte durch die Anlage von Geld bei deutschen Banken. Sämtliche Einkünfte sind in der britischen Steuererklärung angegeben worden. Wie beurteilen Sie die Steuerpflicht? 
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