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Spanien,Mitarbeiter

Eine deutsche GmbH möchte einem Mitarbeiter ein Fahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen. Die Lohnabrechnungen erfolgen am Sitz der GmbH. Das soll auch so bleiben. Der Arbeitnehmer soll jedoch zukünftig auch in Spanien arbeiten, wobei die 183-Tage-Anwesenheit weiterhin in D erfüllt sein soll. Das Fahrzeug soll nach dem Willen des Geschäftsführers in Spanien angemeldet werden und dem Arbeitnehmer bei seinem Aufenthalt in Spanien zur Verfügung stehen. Meine Fragen lauten daher: Kann der Lohn in D mit dem Sachbezug für das Fahrzeug besteuert werden, obwohl das Fahrzeug im Ausland angemeldet ist? Ist es für den Sachbezug uninteressant, wo ein Fahrzeug final genutzt wird? Entsteht in Spanien eine lohnsteuerliche Betriebsstätte mit der Konsequenz, dass hier dann spanisches Lohnsteuerrecht gilt? Wann entsteht eine Betriebsstätte nach dem DBA mit Spanien?
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