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Spanien,Dividende

Meinem Problem liegt nachfolgender Sachverhalt zugrunde: Mein lediger Mandant X verzog zum 01.04.2018 zusammen mit seinen minderjährigen Kindern nach Spanien und meldete sich entsprechend um. Dabei behielt er seine in Deutschland belegenen Immobilien. Auch deren Nutzungen blieben gleich – die bisherigen Mietverhältnisse bestanden weiter, den bislang zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teil hielt er sich unverändert als eigene Wohnung vor. Zudem war X ganzjährig im Jahr 2018 als Geschäftsführer einer ausschließlich in Deutschland ansässigen GmbH entgeltlich angestellt. In den ersten drei Monaten des Jahres wurde diese Beschäftigung von ihm in Deutschland ausgeübt, ab April 2018 ging X seiner Tätigkeit von Spanien aus nach. Gewinnausschüttungen zweier seiner GmbHs (alleiniger Gesellschafter) erfolgten im November bzw. Dezember 2018 unter Einbehalt von 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Ebenfalls wurden Zinsen einer inländischen Bank unter Einbehalt von KapESt an X ausgezahlt. In Spanien erzielte er keine „Vorort“-Einkünfte. Meine Fragen, zu denen ich Sie um Stellungnahme bitte, sind nun: 1. Wie ist dieser Fall einkommensteuerlich in Deutschland zu behandeln? 2. Was muss veranlasst werden, um die Differenz der abgeführten Kapitalertrag- und Annex-Steuern (25 % Abzug in Deutschland und nur 15%ige Quellensteuer-Anrechnung ohne Solz und Kirchensteuer für Dividenden in Spanien) erstattet zu bekommen?
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