Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bonuszahlung,Aufteilung,DBA

Entsendung und Bonuszahlung – steuerrechtliche Beurteilung Ein Arbeitnehmer ist für den Zeitraum vom 01.06.2019 bis 31.05.2021 nach Singapur entsendet. Eine Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns wg. Vermeidung der Doppelbesteuerung liegt vor. Sie gilt für Arbeitslöhne für eine Tätigkeit in dem Staat. Im April 2020 soll eine Bonuszahlung für die Tätigkeit 2019 erfolgen. Fällt der gesamte Betrag in die Steuerbefreiung oder ist er anteilig bis 31.05.2019 steuerpflichtig in Deutschland? Ausgezahlt wird die Bonuszahlung immer erst im Folgejahr.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen