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Art. 15 DBA Polen,Steuereinbehalt

Eine deutsche Firma stellt einen polnischen Arbeitnehmer an. Der AN ist nur in Polen tätig. Das Gehalt bezahlt die deutsche Firma. Die deutsche Firma hat keine Betriebsstätte o.Ä. in Polen. Wir gehen davon aus, dass nach Artikel 15 Abs. 1 DBA Polen kein Steuerabzug vorzunehmen ist. Absatz 2 des Artikels 15 ist nicht zutreffend. Ist dann in Deutschland kein Steuerabzug vorzunehmen?
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