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Dividende,doppelte Ansässigkeit

Eine meiner Mandantinnen (dt. GmbH) ist zu 100 % in Besitz einer türkischen natürlichen Person; diese Person hat weder einen Wohnsitz noch einen natürlichen Aufenthalt in der BRD und ist zugleich einziger Geschäftsführer der GmbH. Damit hat die GmbH ihren Sitz in der BRD und als Sitz der Geschäftsleitung die Türkei. Nun meine Frage: Wie werden Ausschüttungen der GmbH an den türkischen Gesellschafter besteuert, vermutlich mit der Abgeltungssteuer? Und wenn ja, kann sich der türkische Gesellschafter die Abgeltungssteuer „wiederholen“?
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