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Witwenrente,Spanien

Eine meiner Mandantinnen (nat. Person; Wohnsitz in D) bekommt seit 20 Jahren Witwenrente aus Spanien. Sie lebte damals in Spanien. Der Verstorbene war Spanier und hatte nie einen Wohnsitz in Deutschland. Welchem Staat steht das Besteuerungsrecht zu? Bisher wurde die Rente nicht in Deutschland erklärt. Bis wann muss der Rentenbezug – gegebenenfalls – zurückerklärt werden?
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