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§ 138 AO,Mitteilungspflicht

Eine Einzelperson besitzt seit 2015 einen Anteil in Höhe von 30 % und einen Anteil von 50 % an einer anderen ausländischen Kapitalgesellschaft. Müssen die Beteiligungen entsprechend der Neuerung seit 2018 gemeldet werden, obwohl sich keine Änderungen ergeben? Ändert sich der Sachverhalt, wenn eine deutsche GmbH die Anteile besitzt?
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