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Spanien,Dozent

Unser Mandant ist in Spanien an einer Universität als Dozent angestellt und lebt in Deutschland. Er fährt regelmäßig für drei bis acht Tage nach Spanien zum Unterrichten. Die Unterbrechungen zwischen den Auslandsaufenthalten sind in der Regel zwei bis zehn Tage. Nur zweimal ist die Unterbrechung zwischen den Aufenthalten länger als vier Wochen. Er hat Übernachtungskosten, die tatsächlich nachgewiesen sind. 1. Kann er die tatsächlichen Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend machen oder müssen die Pauschbeträge der Auslandstagegeldtabelle herangezogen werden? 2. Welche Pauschbeträge, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum werden für Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt? 3. Findet hier die Anwendung der Dreimonatsfrist für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen statt?
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