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USA,Veräußerung

Sachverhalt: Steuerpflichtiger A erwirbt im Jahr 01 Grundstück in den USA (Wohnung) und vermietet das Objekt. Aus dem Objekt resultieren negative Erträge, die in der Steuererklärung i. R. des Progressionsvorbehaltes angesetzt werden. Im Jahr 08 veräußert A das Objekt. Der Spekulationsgewinn wird in Deutschland der Besteuerung unter Anrechnung der in den USA gezahlten Steuer unterworfen. Das Finanzamt verweigert die Anrechnung der im Jahr 08 in den USA gezahlten Steuer mit der Begründung, dass in den Vorjahren die laufenden Einkünfte dem negativen Progressionsvorbehalt unterworfen wurden. Meines Erachtens ist die aus der Veräußerung in den USA gezahlte Steuer bei der Veranlagung 08 in Deutschland anrechenbar. Frage: Ist die Auffassung des Finanzamtes zutreffend?
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