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LLC,Darlehen

Unser Mandant ist eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, nach DBA in Deutschland ansässig. Sie ist beteiligt an einer US-LLC (Utah), die nach dem Check-the-box-Verfahren in den USA als steuerlich transparente Personengesellschaft geführt wird. Nach deutschen Grundsätzen ist die LLC als Kapitalgesellschaft einzuordnen. Bei der LLC handelt es sich um eine US-Beteiligungsgesellschaft. Unser Mandant hat keine Geschäftsführungsbefugnis und wird auch sonst nicht für die Gesellschaft tätig. Es besteht daher (und mangels originärer Betätigung der Gesellschaft in Deutschland) keine Betriebsstätte in Deutschland (Darlehensgeberstellung m.E. keine Begründung einer Betriebsstätte in Deutschland). Unser Mandant möchte der LLC ein verzinsliches Darlehen gewähren. Aus deutscher Sicht stellen die Einkünfte bei Zufluss Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Besteht hier das Risiko einer Doppelbesteuerung, ggf. da nach deutschem Recht Art. 11 Abs. 1 DBA USA anwendbar ist (kein Betriebsstättenvorbehalt aufgrund der Einordnung der LLC als intransparente KapGes) und nach US-Recht der Betriebsstättenvorbehalt nach Art. 11 Abs. 3 DBA USA greift (Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen) und das Besteuerungsrecht mithin dem Stammhausstaat USA gem. Art. 7 DBA USA zugewiesen wird?
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