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Anstellung,Arbeitnehmer,Ukraine

Der deutsche Unternehmer mit Sitz in Deutschland möchte Arbeitnehmer aus der Ukraine einstellen, einen Arbeitnehmer für zwei bis drei Monate, einen Arbeitnehmer für sechs bis acht Monate, einen Arbeitnehmer für zwölf Monate. Die Arbeitnehmer sollen hier in Deutschland für den Unternehmer tätig werden. Was muss der deutsche Unternehmer aus SV- und LSt-Sicht beachten und wie muss er tätig werden? Welche Unterlagen benötigt er von den Arbeitnehmern?
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