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Schiff,Italien

A war im Jahr 2018 für zwei Perioden (April bis Mitte August und Mitte November bis Anfang 2019) bei der AC in Genova (Italien) tätig. Er wurde auf einem Passagierschiff als Arbeitnehmer beschäftigt. Meines Erachtens unterliegen die Einkünfte dem Progressionsvorbehalt, da Italien das Besteuerungsrecht innehat – korrekt? Gibt es besondere Voraussetzungen hierfür? Erfolgt ein internationaler Datenaustausch oder hat der Stpfl. die Bezüge anhand geeigneter Daten nachzuweisen? Welche Art der Bescheinigung aus Italien muss den deutschen Finanzbehörden vorgelegt werden? Zählt hier auch der tatsächliche Auszahlungszeitpunkt der Vergütung als Einnahmezeitpunkt oder ist die periodengerechte Zuordnung relevant? Wie erfolgt die Deklaration in Italien – ist ein Einbehalt der Lohnsteuer durch AC ausreichend oder sind dort weitere Pflichten gegeben?
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