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Selbständiger,Österreich

Ein Mandant ist selbständiger freiberuflicher Landschaftsarchitekt. Es zeichnet sich nun ab, dass er von einem Auftraggeber in Köln einen Auftrag erhält. Der Auftrag beinhaltet eine Bautätigkeit in Österreich. Unser Mandant wird sich also voraussichtlich ca. 200 Tage im Jahr in Österreich aufhalten. Er geht dort dann seiner selbständigen Tätigkeit nach. Der Mandant ist nicht verheiratet, lebt aber mit seiner Partnerin zusammen. Die von beiden genutzte Wohnung in München wird beibehalten. Der Mandant überlegt aber, seinen eigenen Wohnsitz nach Österreich zu verlegen. In welchem Land ist der Mandant unbeschränkt steuerpflichtig? Muss deutsche oder österreichische Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausgewiesen werden? Können Kosten für doppelte Haushaltsführung und Fahrten Wohnung Auftragsstätte geltend gemacht werden? Wenn ja, in welcher Höhe?
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