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Verkauf KG,Bemessungsgrundlage

Die J GmbH & Co. KG hat drei Kommanditisten, die zusammen 100 % der Kommanditanteile halten. Die J Beteiligungs GmbH ist nicht beteiligt und übernimmt nur die Geschäftsführung. Der Zweck der Gesellschaft ist das Halten von Immobilien. Die drei Gesellschafter wollen ihre KG-Anteile zu jeweils 50 % an „H“ und 50 % an „S“ veräußern. Die drei Gesellschafter haben der Gesellschaft ein Gesellschafter-Darlehen in Höhe von 3 Millionen € gegeben, was derzeit nicht mehr werthaltig wäre. Der gemeine Wert dieser Gesellschafterforderung könnte mit circa 1 Million € beziffert werden. Der Kaufpreis soll für die KG-Anteile inklusive der abgetretenen Gesellschafter-Darlehen in Höhe von 3 Millionen € für die KG-Anteile insgesamt 5 Millionen € betragen. Der Kaufpreis wäre wie folgt aufzuteilen: Immobilienwert 4 Millionen €, Gesellschafter-Darlehen 1 Million €. Nun wird für Zwecke der Grunderwerbsteuer aber nicht der Kaufpreis der KG-Anteile herangezogen, sondern die Ersatz-Bemessungsgrundlage nach § 8 Grunderwerbsteuergesetz. 1997 wurde das von der KG gehaltene Gebäude inklusive des Kundenwunschs für ungefähr 35 Millionen Euro umfangreich saniert. Nun meine Frage: Welche Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer würde durch die Veräußerung der KG-Anteile unter Berücksichtigung des Miterwerbs der Gesellschafter-Darlehen angesetzt?
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