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§ 1 I Nr. 3 GrEStG,Anwachsung

Drei natürlichen Personen gehört als jeweiliger Gesellschafter einer GbR ein Grundstück (A 70 %, B 15 % + C 15 %) seit mehr als fünf Jahren. Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn B (15 %) und C (15 %) ihre Anteile auf A übertragen und somit keine GbR mehr vorliegt? Könnten Sie bitte die Rechtsgrundlage benennen?
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