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§ 1 Abs. 3 GrEStG,Anteilsvereinigung

An einer GmbH sind zwei Gesellschafter A und B zu je 50 % beteiligt. Die GmbH besitzt ein bebautes Grundstück, welches von der GmbH erworben und derzeit saniert wird. Anschließend soll dieses Grundstück an Dritte übertragen werden. Es ist beabsichtigt, dass der Gesellschafter A die Gesellschaftsanteile des B übernimmt und somit final 100 % der Gesellschaftsanteile der GmbH besitzt. Fraglich ist, ob aus dieser entgeltlichen Übertragung der Gesellschaftsanteile und dem in der GmbH befindlichen Grundbesitz Grunderwerbsteuer anfällt. 
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