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Bauten auf fremden Grund und Boden,Veräußerung

Unser Mandant ist als Hersteller für Holz-Fertighäuser tätig. Zu diesem Zweck unterhält unser Mandant ein Musterhaus in einer Musterhaussiedlung, damit sich potentielle Kunden ein Bild, einen Eindruck von einem Fertighaus unseres Mandanten machen können. Dieses Musterhaus befindet sich also auf fremden Grund und Boden. Laut Hausordnung bzw. Nutzungsvertrag ist es in diesem Musterhaus verboten, darin zu wohnen. Außerdem ist das Musterhaus nur zu bestimmten Öffnungszeiten begehbar, montags ist Ruhetag. Das Finanzamt hat die Übertragung dieses Musterhauses nun der Grunderwerbsteuer unterworfen. Ist dies so richtig? Denn aus unserer Sicht stellt das Musterhaus an sich nur einen Messestand dar, der grundsätzlich innerhalb kurzer Zeit (hier etwa zwei Wochen) wieder an einem anderen Standort aufgebaut werden kann.
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