Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 3 Nr. 3 GrEStG,§ 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG,BFH,Urteil v. 07.11.2018 ? II R 38/15,BStBl 2019 II S. 325,GrESt bei Erbauseinandersetzung und Übertragung auf den Sohn

Ein Mandant von uns möchte das Haus der verstorbenen Oma aus der Erbengemeinschaft, bestehend aus seinem Vater und zwei Tanten, kaufen. Nun stellt sich die Frage nach der Grunderwerbsteuer. Laut Entwurf des Auseinandersetzungsvertrags vom Notar steht dort, dass der Vater die Teile der Schwestern (Tanten unseres Mandanten) für den Preis xy übernimmt und dann als Verkäufer das Haus an seinen Sohn (unser Mandant) verkauft. Der Notar schrieb, dass bei einer derartigen Auseinandersetzung und Übertragung normalerweise keine Grunderwerbsteuer anfällt, da das Finanzamt hier das grunderwerbsteuerliche Auseinandersetzungsprivileg mit dem Verkauf an einen Angehörigen in gerader Linie kombiniert. Da dies jedoch unsicher sei, schlug der Notar nun vor, ggf. zwei Notarverträge zu machen. Im ersten Notarvertrag soll das Haus von den Schwestern (die zwei Tanten) auf den Bruder (Vater unseres Mandanten) im Wege der Erbauseinandersetzung umgeschrieben werden, und im zweiten Notarvertrag soll dann der Verkauf des Vaters an den Sohn (unser Mandant) erfolgen. Wir benötigen Ihre Einschätzung, ob der erste Auseinandersetzungsvertrag reicht, in dem die beiden Schritte zusammengefasst sind, um unseren Mandanten grunderwerbsteuerfrei zu halten oder ob zwei Notarverträge hierzu notwendig sind.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen